Informationen – für Ihren Besuch in unserer Praxis
Terminvereinbarung und Absagen - am besten telefonisch.
Termine vereinbaren wir nur telefonisch. Wir benötigen im Gespräch bestimmte Angaben, die bei einer E-Mail-Anfrage nicht gegeben sind.
Physiotherapie Seither ist eine Bestellpraxis. Dadurch haben Sie keine Wartezeiten in unserer Praxis.
Falls Sie an einem vereinbarten Termin verhindert sind und absagen müssen, bitten wir um frühzeitige Absage (telefonisch oder sprechen Sie auf den Anrufbeantworter – nicht per Mail).
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, so können Sie diesen kostenfrei spätestens innerhalb 24 Stunden vorher absagen.
Bitte haben Sie Verständnis, das wir bei nicht rechtzeitiger Absage eine Entschädigung für den Ausfall nach § 615 BGB privat in Rechnung stellen – wenn wir den Termin nicht anderweitig vergeben können.
Rezeptprüfung
Physiotherapeuten sind in der Rezeptprüfpflicht, das heißt, wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Ist das nicht der Fall und wir geben das Rezept zur Abrechnung an die Krankenkasse – bekommen wir es abgesetzt, d.h. nicht bezahlt.
Deshalb müssen wir bei fehlerhaften Rezepten dies vom Arzt ändern lassen – mit Stempel und Unterschrift vom Arzt. In der Regel geben wir Ihnen das Rezept erneut zur Vorlage an den Arzt mit.
Wir benötigen deshalb die Rezepte 2 Tage vor Behandlungsbeginn, damit wir das Rezept überprüfen können und ein gültiges Rezept bei Behandlung vorliegt.
Gültigkeit des Rezeptes
Eine Therapie muss spätestens am 28. Tag (Ausstellungsdatum ist Tag 1) begonnen werden. Ansonsten verliert das Rezept seine Gültigkeit. Wurde ein Kreuz bei "dringlicher Behandlungsbedarf" auf dem Rezept eingetragen, ist die Beginnfrist 14 Tage.
Bei der Berufsgenossenschaft muss die Therapie am 14. Tag begonnen werden.
Zuzahlung oder -befreiung bei gesetzlich Versicherten
Der Gesetzgeber schreibt seit dem 01.01.2004 vor, dass gesetzlich Krankenversicherte einen Eigenanteil selbst tragen müssen. Dieser beträgt 10 € pro Rezept zuzüglich 10 % der Behandlungskosten. Die Praxen müssen den Betrag für die Krankenkasse einziehen.
Liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor, teilen Sie dies dem Arzt gleich mit. Somit kann er „Zuzahlungsfrei“ auf dem Rezept ankreuzen – achten Sie selbst darauf!
Behandlungshinweise
Siemensstraße 16e
76751 Jockgrim
Tel.: 07271 - 5454
www.massagepraxis-seither.de
info@massagepraxis-seither.de
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